Impressum und AGB
Firma:
Event Buddies
Heinrich-Credner-Str. 12
99087 Erfurt
Geschäftsführer:
Jacob Gilles
Kontakt:
Telefon: + 49 (0) 1 72 / 34 63 13 9 (Mo-Fr, 09:00 - 16:00 Uhr)
E-Mail: [email protected]
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Eventbuddies (gültig ab 01.01.2023)
I. Geltung / Allgemeine Bestimmung
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma Eventbuddies zu erbringenden Lieferungen und Leistungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1, BGB i.V.m. § 14 BGB.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Eventbuddies hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Eventbuddies ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Lieferung oder Leistung ausführt, ohne den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprochen zu haben.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen gelten in Verbindung mit der Auftragsbestätigung oder dem Angebot der Eventbuddies.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen den Eventbuddies und dem Kunden.
II. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die Eventbuddies betreiben unter anderem die Online-Plattform www. Eventbuddies.de (folgend „Plattform). Über ein Kontaktformular auf dieser Plattform oder über direkten telefonischen Kontakt haben Kunden die Möglichkeit, die Leistungen von Eventbuddies anzufragen.
2.2 Ein Vertragsschluss mit dem Kunden kommt dabei wie folgt zustande: 2.2.1 Kontaktformular und sonstige schriftliche Anfragen: Der Kunde kann die Leistungen von Eventbuddies unverbindlich per E-Mail, Fax, Post oder über ein Kontaktformular unter www. Eventbuddies.de abfragen. Der Kunde erhält auf seine Anfrage hin eine unverbindliche Bestätigung dieser durch die Eventbuddies per E-Mail. Eventbuddies kontaktiert den Kunden auf seine Anfrage hin telefonisch oder per E-Mail zur unverbindlichen Beantwortung seiner Anfrage. Die dabei erbrachten Auskünfte und Beratungsleistungen ergehen kostenfrei. Ein Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn noch in diesem Telefongespräch oder im Anschluss Eventbuddies dem Kunden entweder per Post, E-Mail, mittels eingescanntem Vertrag oder Telefax ein Angebot erklärt wird. Dieses Angebot ist befristet und kann innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang beim Kunden durch den Kunden angenommen werden. Eine zu spät abgegebene Annahmeerklärung des Kunden stellt ein neu erklärtes Angebot des Kunden dar. Dieses neue Angebot des Kunden kann Eventbuddies bis binnen einer Frist von 10 Werktagen per Post, E-Mail oder Fax annehmen. 2.2.2 Telefonische oder persönliche Bestellung: Der Kunde kann die Leistungen von Eventbuddies auch in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch abfragen. Ein Vertragsschluss kommt dabei nach den Bestimmungen unter Ziffer II 2.2.1. Abs. 3 zustande. 2.2.3 Bestellformular (Vorbehalt): Eventbuddies behält sich bei allen Möglichkeiten zum Vertragsschluss vor, dem Kunden ein schriftliches Bestellformular zuzusenden. In diesem Fall gibt der Kunde mit Zugang des von ihm ausgefüllten Bestellformulars bei Eventbuddies ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertragsschluss kommt hierbei zustande, wenn der Kunde das unterschriebene Bestellformular per E-Mail, Fax oder Post innerhalb der im Bestellformular angegebenen zusendet und Eventbuddies das Angebot des Kunden per E-Mail, Telefon oder Fax innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang des Angebotes bei Eventbuddies annimmt.
2.3 Konkretisierung der Teilnehmer- oder Mengenzahl: 2.3.1 Der Kunde hat bei allen vorgennannten Vertragsschlussmöglichkeiten im Rahmen seiner Bestellung zunächst die von ihm geschätzte Teilnehmerzahl mitzuteilen. Spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde die genaue Teilnehmerzahl per E-Mail, Telefax oder Post verbindlich mitzuteilen. Ergeht keine Konkretisierung der Personenzahl innerhalb der vorgenannten 10 Werktagen durch den Kunden, so wird die vom Kunden angegebene geschätzte Teilnehmerzahl verbindlicher Bestandteil der Leistungen von Eventbuddies. 2.3.2 Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, eine nach Eintritt der Konkretisierung gemäß Ziffer 2.4.1. gewünschte Änderung der Teilnehmerzahl mit Eventbuddies ausdrücklich zu vereinbaren. Kommt eine Änderungsvereinbarung nicht zustande, so besteht die ursprünglich vereinbarte Leistung fort.
2.4 Kein Leistungsangebot an verfassungsfeindliche Einrichtungen: Eventbuddies hat sich dazu verpflichtet, keine Leistungen an verfassungsfeindlichen Einrichtungen zu erbringen. Die Einordung als verfassungsfeindliche Einrichtung bestimmt sich für Eventbuddies im Zweifelsfall nach der Beurteilung des Amtes für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, von der Eventbuddies gegebenenfalls vor Vertragsschluss eine Zustimmung einholt. Der Kunde hat Eventbuddies vor Vertragsschluss mitzuteilen, ob die bestellte Leistung für eine verfassungsfeindliche Einrichtung, Organisation, Mitglieder oder Gäste, die einer solchen angehören, bestimmt ist.
III. Leistungen von Eventbuddies und Pflichten des Kunden
3.1 Cateringleistungen: 3.1.1 Die von Eventbuddies angebotenen Cateringleistungen umfassen die Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken sowie die zeitweise Vermietung der hierzu erforderlichen Ausstattung. Die Cateringleistungen von Eventbuddies gegenüber dem Kunden umfassen neben Herstellungs- und Lieferleistungen von Speisen, Getränken und Ausstattung nur dann auch den Aufbau und die Herrichtung dieser, sofern dies zusätzlich vereinbart ist. Weitergehende Serviceleistungen bedürfen ebenfalls gesonderter Vereinbarung. 3.1.2 Angaben von Eventbuddies zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine vereinbarten oder zugesicherten Beschaffenheitsmerkmale, sondern lediglich Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der vertraglich vorgesehene Zweck eine genaue Übereinstimmung vorausgesetzt oder eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wird. 3.1.3 Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen oder von einer vereinbarten Beschaffenheit abweichen. 3.1.4 Die für die Anfertigung der Speisen benötigten Zutaten werden von Eventbuddies eigens für die jeweilige Bestellung beschafft, sofern sie nicht ausnahmsweise vorrätig sind. Die von dem Kunden bestellten Speisen werden von Eventbuddies erst nach der Bestellung des Kunden und gegebenenfalls nach dessen besonderen Wünschen angefertigt, sofern es sich nicht um lagerfähige vorverpackte oder abgefüllte Produkte von Drittanbietern handelt. 3.1.5 Eventbuddies liefert die bestellten Speisen und Getränke an den vom Kunden bei Bestellung angegebenen Ort. Eine Änderung des Lieferortes ist nach Auftragserteilung nur noch mit Zustimmung von Eventbuddies möglich. Zur Lieferleistung von Eventbuddies gehört grundsätzlich nur die Ablieferung der Speisen und Getränke, nicht aber deren Aufbau und Herrichtung. Dies kann als besondere Serviceleistungen zusätzlich vereinbart werden und ist zusätzlich zu vergüten. 3.1.6 Termine und Fristen werden individuell vereinbart und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet werden. Ist eine Frist/Termin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden, wird sich Eventbuddies dennoch bemühen, diese einzuhalten. Fristen beginnen jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung der zu erbringenden Leistung geklärt sind. Die vereinbarten Fristen bzw. Termine verlängern bzw. verschieben sich, wenn bei Eventbuddies oder deren Lieferanten Arbeitskämpfe stattfinden, die für die Lieferung des Produkts oder die Leistungserbringung an den Kunden relevant sind. Die Fristen bzw. Termine verlängern bzw. verschieben sich auch beim Eintritt unvorhergesehener Umstände, die außerhalb des Willens der Eventbuddies liegen, z.B. Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, verspätete Materialanlieferungen, Nichterteilung behördlicher Liefergenehmigungen, staatliche Maßnahmen, Aufstände, Sabotage, Werkstoff- oder Energiemangel, sofern diese Umstände für die Leistung an den Kunden relevant und nicht von der Eventbuddies zu vertreten sind. In allen vorgenannten Fällen, die zu einer Verlängerung der Fristen oder Verschiebung des Termins führen, verlängert sich die Frist bzw. verschiebt sich der Termin um den Zeitraum der behindernden Umstände. Dies gilt auch dann, wenn sich die Eventbuddies bei Eintritt solcher Ereignisse im Verzug mit der Leistung befindet. Dauert die Verlängerung der Frist bzw. die Verschiebung des Termins mehr als 3 Monate, ist der Kunde berechtigt, der Eventbuddies eine angemessene Frist zur Lieferung bzw. Leistung zu setzen. Sofern die Eventbuddies die Lieferung bzw. Leistung innerhalb der gesetzten Frist nicht erbringt, ist der Kunde berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Sofern die Eventbuddies bereits Teilleistungen erbracht hat, ist der Kunde nur dann berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde an den bereits erbrachten Teilleistungen kein Interesse hat. 3.1.7 Der Kunde ist verpflichtet Eventbuddies bei Vertragsschluss Angaben über den Lieferort und etwaige zu erwartende Erschwernisse für die Lieferung wegen besonderen Gegebenheiten des Lieferortes (z.B. kein Fahrstuhl, kein Parkplatz in direkter Nähe, enges Treppenhaus, Treppen über mehrere Etagen, lange Wege) mitzuteilen. Etwaige Verzögerungen bei der Leistungserbringung aufgrund nicht mitgeteilter Erschwernisse oder Besonderheiten, sind nicht durch Eventbuddies zu vertreten. Eventbuddies kann für den Fall besonders schwieriger Gegebenheiten des Lieferortes, die zu einem zusätzlichen personellen, materiellen oder zeitlichen Aufwand von mehr als 15 Minuten gegenüber der ursprünglichen Lieferzeit führen, eine Mehraufwandpauschale berechnen. Die Mehraufwandpauschale kann auch im Fall der verletzten Mitwirkungspflichten berechnet werden, wenn hierdurch etwa ein zeitlicher Mehraufwand von mehr als 15 Minuten gegenüber dem ursprünglichen Liefertermin entsteht. 3.1.8 Mit der Ablieferung der bestellten Speisen und Getränke wird die hierfür entsprechende Ausstattung dem Kunden mietweise überlassen (z.B. Teller, Besteck, Platten und Warmhaltebehälter). Die Ausstattung wird längsten bis zu dem auf die erbrachte Cateringleistung folgenden Werktag vermietet, sofern nicht anderweitige Abreden über die Mietdauer bestehen. Die Ausstattung ist vom Kunden von der Entgegennahme bis zur Rückgabe pfleglich zu behandeln. Es wird nach einer von Eventbuddies mitgeteilten Uhrzeit am folgenden Werktag durch Eventbuddies abgeholt, soweit nicht andere Bestimmungen über Mietdauer und/oder den Rückgabetermin getroffen worden sind. Der Kunde hält das Mietgeschirr zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Ist der Kunde zum vereinbarten oder mitgeteilten Abholtermin nicht anzutreffen, so ist Eventbuddies zur Geltendmachung von Arbeitsstunden, Kilometergeld und weiteren Mietgebühren für die Weiternutzung der Ausstattung berechtigt. Die Rücknahme der Ausstattung erfolgt zunächst ausdrücklich unter Vorbehalt. Beschädigungen sind Eventbuddies durch den Kunden unaufgefordert spätestens mit Rückgabe mitzuteilen. Genaue Schäden können erst nach Sichtung durch Eventbuddies ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. 3.1.9 Der Kunde ist verpflichtet die Entgegennahme der von ihm bestellten Speisen und Getränke sowie des Mietgeschirrs zum vereinbarten Zeitpunkt sicherzustellen. Er quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der aufgrund seiner Bestellung gelieferten Speisen, Getränke, Mietgeschirr sowie einen gegebenenfalls vereinbarten Aufbau und Herrichtung dieser. 3.1.10 Für die angebotenen Cateringleistungen durch Eventbuddies ist im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die lebensmittelrechtlichen Vorschriften die Standzeit von Buffets (Speisen) auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nach Absprache mit Eventbuddies die Gesamtmenge auf verschiedene Bestellzeiten verteilen. Anderenfalls wird Eventbuddies das Buffet nach drei Stunden abbauen. Ebenfalls aus lebensmittelrechtlichen Gründen insbesondere, da die erforderliche Kühlkette nicht eingehalten werden kann, wird Eventbuddies gelieferte Speisen weder für den Kunden, seine Gäste oder sonstige Dritte zur „Mitnahme“ oder dem Weitertransport verpacken. Eventbuddies empfiehlt auch dem Kunden, seinen Gästen oder sonstigen Dritten, Speisen nicht mitzunehmen und zu transportieren und haftet– unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Ziffer IX. dieser AGB hierfür nicht.
3.2 Serviceleistungen 3.2.1 Der Kunde hat die Möglichkeit mit Eventbuddies besondere Serviceleistungen zu vereinbaren. Hierzu gehört insbesondere der Aufbau und die Herrichtung von gelieferten Speisen, Getränken und dem Leihgeschirr. Weiterhin können der Kunde und Eventbuddies die Überlassung von Servicekräften zur Bewirtung der Gäste vereinbaren. 3.2.2 Wenn und soweit mit dem Kunden gesondert vereinbart, erbringt Eventbuddies weitere Leistungen zur Umsetzung der vom Kunden geplanten Veranstaltung, z.B. eine Planungsleistung der Veranstaltung, die Anmietung von Zelten und Mobiliar oder den Erwerb von Blumendekoration.
IV. Preise, Änderung der Teilnehmerzahl, Zahlungsmodalitäten; Aufrechnung
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Vertragszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer
4.2 Abrechnungsgrundlage für die Cateringleistungen ist die gemäß Ziffer 2.3 konkretisierte Teilnehmer- bzw. Mengenzahl. Weicht die gemäß Ziffer 2.3 mitgeteilte genaue Teilnehmerzahl von der geschätzten Teilnehmerzahl ab, so erfolgt eine Preisanpassung entsprechend der geänderten Teilnehmerzahl, ohne dass es hierfür einer gesonderten Vereinbarung bedarf entsprechend der vereinbarten Preise. Überschreitet die genaue Teilnehmerzahl die geschätzte Teilnehmerzahl um mehr als 25 %, maximal 200 Personen, oder unterschreitet sie diese um mehr als 25 %, maximal 50 Personen, so ist die Vergütung für die Leistungen der Eventbuddies neu zu verhandeln. Kommt eine Einigung zwischen Eventbuddies und dem Kunden nicht zustande, so ist Eventbuddies berechtigt, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten.
4.3 Die Abrechnung von Kaltgetränken erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch anhand der vereinbarten Preise, es sei denn, es sind verbindliche Mengen oder Pauschalen ausdrücklich vereinbart. Wünscht der Kunde ein Limit für den Getränkeausschank, gilt ein solches nur, sofern dies vereinbart ist.
4.4 Etwaige Serviceleistungen bzw. Kosten werden durch Eventbuddies gesondert entsprechend den vereinbarten Preisen abgerechnet.
4.5 Der Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge fällig.
4.6 Sofern Eventbuddies gegenüber dem Kunden weitere offene, fällige Forderungen besitzt, ist Eventbuddies trotz ggf. anderslautender Bestimmungen des Kunden auch berechtigt, Zahlungen auf die älteste noch offene, fällige Forderung des Kunden zu verrechnen. Zudem ist Eventbuddies berechtigt, Zahlungen nach ihrer Wahl auf die Hauptforderung und auf etwaige Kosten und Zinsen zu verrechnen.
4.7 Wenn Eventbuddies und der Kunde Zahlungsbedingungen (Ratenzahlungsvereinbarungen und Stundung) bei Vertragsschluss vereinbaren, und gerät der Kunde mit der Zahlung der Raten etc. in Verzug und zahlt trotz einer von Eventbuddies gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so ist Eventbuddies berechtigt die gesamte bestehende Restschuld sofort fällig zu stellen sowie weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
4.8 Ist der Rechnungsempfänger nicht identisch mit dem Kunden, so hat der Kunde eine verbindliche Erklärung des Rechnungsempfängers über die Kostenübernahme bei Vertragsschluss vorzulegen. Anderenfalls ist der Kunde zur Zahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet.
V. Vorschuss und Sicherheit
Eventbuddies ist berechtigt von dem Kunden bei einer Personenanzahl von bis zu 100 Personen eine Vorschussleistung in Höhe von 40% und bei einer Personenanzahl von über 100 Personen in Höhe von bis 90% des Auftragswertes fordern. Die Vorschusszahlung ist nach Zugang einer entsprechenden Vorschussrechnung durch Eventbuddies, bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung an Eventbuddies zu zahlen. Solange ein verlangter, fälliger Vorschuss nicht gezahlt ist, steht der Eventbuddies an den vereinbarten Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht zu.
VI. Stornierung des Kunden (Rücktritt) und Stornogebühren
6.1 Der Kunde ist jederzeit berechtigt, von dem Vertragsschluss zurückzutreten („Stornierung“). Diesen Fall hat der Kunde Eventbuddies die Stornierung schriftlich per E-Mail, Brief oder Telefax anzuzeigen.
6.2 Im Falle der Stornierung des Kunden von Cateringleistungen gemäß III Ziffer 1 gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
Zeithorizont vor der Leistung Storno bis 100 Personen
Bis 24 h und darunter 90% des Auftragswerts
Bis 2 Werktage (48h) 70% des Auftragswerts
Bis 3 Werktage (72 h) 50% des Auftragswerts
Bis 4 Werktage (96h) 20% des Auftragswerts
Bis 5 Werktage (120h) 10% des Auftragswerts
Zeithorizont vor der Leistung Storno über 100 Personen
Bis 2 Werktage (48h) 90% des Auftragswerts
Bis 3 Werktage (72 h) 70% des Auftragswerts
Bis 4 Werktage (96h) 60% des Auftragswerts
Bis 5 Werktage (120h) 50% des Auftragswerts
Bis 6 Werktage (144h) 40% des Auftragswertes
6.3 Dem Kunden wird bei Stornierung eine Rechnung unter Aufschlüsselung der im Auftragswert enthaltenen Leistungen zur Verfügung übersandt. In dem Fall, dass Eventbuddies Aufwendungen ersparen konnte (z.B. Weitervermietung bei Eventleistung oder Verkauf von Speisen), erfolgt eine entsprechende Anrechnung seitens Eventbuddies. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Eventbuddies kein oder ein Schaden nicht in dieser Höhe entstanden oder wesentlich niedriger als die unter Ziffer 6.2. geregelten Pauschalen ist.
VII. Rücktritt durch Eventbuddies
7.1 Beide Parteien sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Einen solchen wichtigen Grund stellen für Eventbuddies insbesondere vor: - wenn eine Bewirtung an eine verfassungsfeindliche Einrichtung erfolgt - Veranstaltungen, die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden (Veranstalter/Mieter) oder des angegebenen Veranstaltungszwecks gebuchten werden - bei unzulässiger Untervermietung
7.2 Hat der Kunde den Rücktritt aus wichtigem Grund durch Eventbuddies zu vertreten, ist der Kunde verpflichtet, Eventbuddies den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Eventbuddies und der Kunde vereinbaren hierzu als pauschalierten Schadenersatz die in VI. Ziffer 6.2. und 6.3. bestimmten Pauschalen je nach Kündigungszeitpunkt und Personenanzahl. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass Eventbuddies kein oder ein geringerer Schaden als vereinbart entstanden ist.
7.3 Hat Eventbuddies den Rücktritt aus wichtigem Grund durch den Kunden zu vertreten, hat der Kunde nur insoweit Anspruch auf Schadenersatz, sofern Eventbuddies vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Eventbuddies typischerweise entstehenden vorhersehbaren Schaden, welcher durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, begrenzt.
VIII. Gewährleistung
8.1 Mit Ablieferung der Cateringleistungen geht die Gefahrtragungslast für Verschlechterung oder Untergang auf den Kunden über.
8.2 Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck beeinträchtigen oder von einer vereinbarten Beschaffenheit abweichen. Dies betrifft insbesondere Speisen (z.B. Obst, Gemüse und Fisch), die saisonalen bedingten Schwankungen auf dem Markt unterliegen. In einem solchen Fall werden die betroffene Speise durch gleichwertige oder höherwertige Rohstoffe ohne Preisänderung und Ankündigung ersetzt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
8.3 Für abgelieferte Waren und Speisen gilt § 377 HGB. Der Kunde ist verpflichtet, soweit im dies möglich und zumutbar ist, eine Probe des mangelhaften Produkts aufzubewahren und Eventbuddies zwecks Prüfung der Mangelfreiheit zu überlassen.
8.4 Eine Gewährleistung seitens Eventbuddies ist ausgeschlossen, soweit der geltend gemachte Mangel am Erfüllungsort durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sowie weiterer vom Kunden zu vertretender Umstände entstanden ist oder aufgrund von Umständen entstanden ist, die Eventbuddies auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden herbeigeführt hat.
8.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Für den Beginn gelten die gesetzlichen Regelungen.
IX. Haftung
9.1 Die Eventbuddies haften nicht bei einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt bei Cateringleistungen in vom Kunden zur Verfügung gestellten Räumen insbesondere auch für mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige persönliche Gegenstände des Kunden oder seiner Gäste bei Verlust, Untergang oder Beschädigung
9.2 Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Eventbuddies auf den typischerweise entstehenden vorhersehbaren Schaden, welcher durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, begrenzt.
9.3 Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse nach Ziffer 9.1 und 9.2 gelten nicht, falls die Haftung von der Eventbuddies auf Vorsatz, dem Fehlen einer zugesicherten bzw. garantierten Eigenschaft, einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen durfte) oder einer sonst nach dem Gesetz zwingenden Haftung beruht.
9.4 Die Regelungen in Ziffer 9.1 bis 9.3 gelten auch für Ansprüche des Kunden gegen Mitarbeiter und Beauftragte der Eventbuddies.
9.5 Die Regelungen in Ziffer 9.1 bis 9.3 gelten auch, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Eventbuddies für die Eventbuddies gehandelt haben.
9.6 Für alle Ansprüche des Kunden gegen Eventbuddies gilt - außer in den Fällen unbeschränkter Haftung - eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Eventbuddies für Unternehmer (gültig ab 01.01.2023) und tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 bzw. 4 BGB bestimmten Fristen ein. Für Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln bleibt es abweichend hiervon bei den in VIII. Ziffer 7.5. bestimmten Verjährungsfristen.
X. Schlussbestimmungen und Gerichtsstandvereinbarungen / Datenschutz
10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Leistungen von Eventbuddies ist Erfurt. Zahlungs- und Erfüllungsort für den Kunden ist Erfurt.
10.4 Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail-Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten ScoreWert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.